Versicherungsrecht
Das Versicherungsrecht umfasst im Wesentlichen folgende Bereiche:
Kranken- und Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung, Reiseversicherung, Berufsunfähigkeits-versicherung, Rechtsschutzversicherung, Hausratsversicherung. Als Versicherungsnehmer müssen Sie den Eintritt eines Schadensfalles nachweisen.
Bedenken Sie, dass Sie bei Angaben zum Schadenshergang und zur Schadenshöhe zur wahrheitsgemäßen Aussage verpflichtet sind.
Bei vorsätzlich falschen Angaben ist der Versicherer ansonsten von der Pflicht zur Erbringung von Versicherungsleistungen befreit und kann bereits gezahlte Leistungen zurückverlangen.



