Streitschlichtung
Wenn Ihnen die Funktion der Streitschlichtung bereits bekannt ist, haben Sie hier die Möglichkeit mit uns sofort Kontakt für einen Antrag auf Streitschlichtung auf zu nehmen. Wenn Sie aber erst weitere Informationen benötigen, so dürfen wir Sie bitten die Informationen nach dem Konrtaktformular zu lesen. Ansonsten können Sie mit uns zur Streitschlichtung direkt Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie auf den folgenden Link klicken können Sie sich die Verfahrensordnung der Gütestelle ansehen:
Aufgrund von Arbeitsüberlastungen der Justiz wurde gesetzlich festgelegt, dass bestimmte Streitigkeiten zuerst vor einer Gütestelle oder einer Schiedsperson verhandelt werden müssen, um nicht sofort die gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Es ist dann ein Antrag auf Durchführung des Streitschlichtungsverfahrens zu stellen. Diesen Antrag können Sie bei uns stellen.
Dies ist bei geringfügigen Streitwerten insbesondere bei nachbarschaftsrechtlichen Streitigkeiten der Fall. Weiteres
Rechtsanwalt Gebauer, der seit 2006 auch den Titel Fachanwalt für Familienrecht führen darf, ist bereits seit September 2000, mit Anerkennung durch den Präsidenten des Oberlandesgericht Hamm vom 13.09.2000, als anerkannte Gütestelle iSd § 794 Abs. 1 Ziff. 1 ZPO tätig.
Der Vorteil der außergerichtlichen Streitschlichtung liegt im Zeitfaktor begründet. In verhältnismäßig kurzer Zeit - häufig nicht mehr als ein Monat - kann bei erfolgreicher Streitschlichtung ein vollstreckbarer Titel erlangt werden.
Die streitigen Parteien werden zunächst von der Gütestelle zu einem Gütegespräch eingeladen. Erscheinen beide Parteien, kann die Angelegenheit häufig in diesem Termin bereits abschließend geklärt und eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung herbeigeführt werden.
Besonders in Hinsicht auf Nachbarschaftsstreitigkeiten bietet diese Möglichkeit der Schlichtung eine hohe Erfolgsaussicht, da beide Parteien im Beisein einer neutralen Person über die Ursachen und Lösungen der Angelegenheit sprechen. Oftmals bewirkt ein solches "klärendes Gespräch" mehr als ein streitiges Urteil, da sich erfahrungsgemäß eine Partei benachteiligt fühlt. Trotz eines sog. streitigen Urteils wird ein Zerwürfnis nach unserer Erfahrung weiter fortbestehen.
Erscheint eine Partei nicht oder weist zuvor auf die ihrer Ansicht nach bestehende Erfolglosigkeit eines Gütetermins hin, wird der antragstellenden Partei eine für das Klageverfahren notwendige Erfolglosigkeitsbescheinigung ausgestellt.
Insgesamt bietet Ihnen die Streitschlichtung über die Gütestelle eine schnelle Streiterledigung ohne großes Kostenrisiko.
Die Rechtsschutzversicherer übernehmen regelmäßig die Kosten der Gütestelle.
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verfahrensordnungguetestelle.pdf | [118 KB] |
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versorgungsausgleichhinweis.pdf | [832 KB] |
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vollmacht.pdf | [52 KB] |




