Familienrecht
Informationen zum Familienrecht
Rechtsanwalt Andreas Gebauer
Die Rechtsanwälte Gebauer und Schmidt haben es sich im Rahmen des Familienrechts eine schnelle und kostensparende Scheidung zur Aufgabe gemacht. Hierzu bieten die Kanzleien mit Rechtsanwalt Andreas Gebauer als Fachanwalt einen kompetenten Rechtsanwalt für die Bearbeitung Ihrer Fragen.
Wenn Ihre Geduld mit ihrem ehemaligen Lebenspartner nach einer Trennung oder Scheidung am Ende ist und Sie mit ihm überhaupt nicht mehr über wesentliche Dinge des Kindes sprechen können, dann müssen Sie sich überlegen, ob sie diesen ewigen Auseinandersetzungen ein Ende setzen. Wenn Eltern sich nicht mehr verstehen und die Kinder darunter leiden, weil keine gemeinsamen Entscheidungen für das Kind getroffen werden können, dann sollte ein Sorgerechtsantrag gestellt werden. |
Sorgerecht rückgängig gemacht werden. Jedoch sollte ein Sorgerechtsverfahren nicht dazu benutzt werden, um quasi mit dem anderen Partner "abzurechnen". Grundsätzlich sollte bei der Überlegung, ob ein Sorgerechtsantrag gestellt wird immer das Kindeswohl im Vordergrund stehen und eigensüchtige und nicht sachgerechte Gründe für die Durchsetzung des Sorgerechtes zurücktreten. |
Grundsätzlich ist es so, dass der Umgang mit beiden Elternteilen zum Wohle des Kindes gehört. Das Umgangsrecht soll es Ihnen ermöglichen, sich fortlaufend persönlich vom der körperlichen und geistigen Entwicklung ihres Kindes zu überzeugen, damit sie die Eltern-Kind-Beziehung aufrecht erhalten und einer Entfremdung entgegenwirken können. Zum Umgangsrecht gehören daher auch Kontakte mit Übernachtung und Ferienaufenthalten. Ein solches Umgangsrecht haben selbstverständlich auch Eltern und Geschwister (§ 1685 BGB). |
würde es nach dem Willen des anderen Elternteils gehen, so würde eine Entfremdung eingetreten. Es ist also Ihre Aufgabe als Elternteil dafür zu sorgen, dass das Kind mit Ihnen Umgang hat. Wenn Sie eine größere Entfernung zu ihrem Kind haben, besteht ein Grund, die Umgangskontakte mit Übernachtungen und längere Ferienzeiten zu fördern. Ihnen kann das Umgangsrecht nur dann genommen werden, wenn in einem ganz großen Ausnahmefall der Umgang mit dem Kind nicht zu seinem Wohle wäre. Auch kann Ihnen der Umgang nicht auf längere Zeit oder auf Dauer verwehrt werden, dies wäre nur für den Fall möglich, wenn das Wohl des Kindes gefährdet wäre. Es ist daher erst einmal unerheblich, ob der Umgang für das Kind "förderlich" ist. Nur dann, wenn Gründe vorliegen, die eine Kindeswohlgefährdung bedeuten, könnte das Umgangsrecht ausgeschlossen werden. Es soll auch nicht unerwähnt bleiben, dass es nicht nur ein Umgangsrecht, sondern auch eine Umgangspflicht gibt. Dies könnte bedeuten, dass Sie den Umgang durchsetzen lassen könnten, wenn sich der andere Partner weigert mit dem Kind Kontakt zu haben. |
Wichtig für Sie ist die Klärung der Frage nach dem Kindesunterhalt. Unterhaltspflichtig nach §§ 1601 ff. BGB sind alle Verwandten, die in gerader Linie miteinander verwandt sind. |
sich sagen, dass die Düsseldorfer Tabelle so funktioniert, dass je nach Alter des Kindes und bereinigtem Einkommen des Unterhaltsverpflichteten ein zu zahlender monatlicher Geldbetrag bestimmt wird. Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass das hälftige Kindergeld angerechnet wird. Bei volljährigen Kindern wird der zu zahlende Kindesunterhalt nach den Einkommensverhältnissen beider Elternteile bestimmt. |
Düsseldorfer-Tabelle
Seit Januar 2011 gilt eine neue Düsseldorfer-Tabelle, seitdem gelten einige wichtige Neuerungen, die finanzielle Entlastungen bringen können. Interessant ist, dass Kosten des Umgangs berücksichtigt werden können. Es wurde ausdrücklich eine Leitlinie aufgenommen, die vorsieht, dass diese Kosten das Einkommen mindern, insbesondere dann, wenn ansonsten der notwendige Selbstbehalt unterschritten würde. Dies ist besonders für diejenigen interessant, die größere Strecken fahren müssen, um ihre Kinder abzuholen. Diese erhöhten Umgangskosten sind nunmehr zu berücksichtigen und bringen eine echte Entlastung. |
der neue Selbstbehalt eine Entlastung bringen. |
Unterhalt
Wenn Sie in der Lage sind die gesamte Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht im Auge zu haben und nachfolgende Berechnung aufzustellen, wobei das sicherlich der einfachste Fall ist, dann könnten Sie Ihre Unterhaltsberechnung selbst durchführen. Die untenstehende Berechnung ist lediglich ein Beispiel einer Berechnung. Aber wie sieht es aus, wenn Sie ein eigenes Haus bewohnen, was ist mit Krediten und Leistungen für eine Altersvorsorge? Auf Grund der Fülle der zu beantwortenden Fragen raten wir dringend davon ab, die Unterhaltsberechnung selbst zu erstellen. Jeder der schon einmal versucht hat, den Unterhalt selbst zu ermitteln, ist meist an der unglaublich vielfältigen Rechtsprechung gescheitert, fragen Sie mal im Freundeskreis oder Bekanntenkreis nach, die werden Ihnen dies bestätigen können. Sie sollten die Unterhaltsberechnung gerade deswegen nicht selbst erstellen, da Fehler später nur schwer bis überhaupt nicht korrigiert werden können. Machen Sie sich bewußt, dass Sie mit der Unterhaltsberechnung den Grundstein aller weiteren Verhandlungen und Beantwortung rechtlicher Fragen legen: Wie sollen die Haushaltsgegenstände verteilt werden, was ist mit der Übernahme von Schulden, wer hat die offenen Rechnungen zu zahlen, bekomme ich eine Nutzungsentschädigung für die Überlassung des Fahrzeugs oder des Hauses und Wohnung, etc.? Sie sehen die Überlegungen, die Sie im Rahmen einer Unterhaltsberechnung anstellen müssen, werden Sie in der Trennungssituation überfordern. Am Ende werden Sie merken, dass die mit Ihrem Ehepartner getroffene Vereinbarung falsch ist und es nunmehr zu unüberbrückbaren Streitigkeiten kommt, da die ursprüngliche Vorstellung einer gütlichen Einigung nicht praktiziert werden kann. Wenn Sie ein echtes ernstgemeintes Interesse an einer friedlichen Einigung haben, dann sollten Sie die Unetrhaltsberechnung nicht selbst vornehmen, sondern berechnnen lassen. Als Fachanwalt für Familienrecht besitzt Rechtsanwalt Gebauer die Kompetenz Sie in Unterhaltsfragen umfassend zu beraten und zu vertreten. Lassen Sie sich nicht Ihre Chance einer gütlichen Einigung entgehen und vertrauen Sie auf die Kompetenz der Rechtsanwälte Gebauer und Schmidt. |
. . . . -248,75 Euro |





