Arbeitsrecht
Arbeitsrecht bei Gebauer und Schmidt
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Kontakt im Arbeitsrecht
Informationen zum Arbeitsrecht
Die Rechtsanwälte haben sich im Rahmen des Arbeitsrechts die Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmers auf die Fahne geschrieben. Wir vertreten Sie in Kündigungsschutzprozessen und beraten Sie bei der geplanten personellen Neustrukturierung Ihres Betriebs. Gerne überprüfen wir auch für Sie die von Ihnen verwendeten Arbeitsverträge. |
Lohnforderungen, etc. |
beschäftigen, müssen beim Ausspruch von Kündigungen die im Gesetz genannten sozialen Gesichtspunkte berücksichtigt werden. |
Lohn
Zurückbehaltung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer bei rückständiger oder ausbleibender Vergütung |
nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht). |
(BAG) sieht eine Erheblichkeit, die dann auch zu einem Zurückbehaltungsrecht berechtigt, bei einem Rückstand von 1,5 Monatsverdiensten. |
Fristlose Kündigung
Fristlose Kündigung ist auch bei verhältnismäßig geringem Schaden und langer Betriebszugehörigkeit möglichDas Arbeitsgericht Berlin hat per Urteil vom 28.09.2010 entschieden, dass eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers gerechtfertigt sein kann, auch wenn dieser durch seine Handlung lediglich einen verhältnismäßig geringen Schaden verursacht hat und bei dem Betrieb schon seit vielen Jahren beschäftigt ist.
Verhandelt wurde der Verdacht eines Pfandbon-Missbrauchs einer Verkäuferin, die auch an der Kasse eingesetzt war.
Das Arbeitsgericht zog bei seiner Entscheidung auch den kürzlich durch die Medien bekannt gewordenen sog. „Emmely“-Fall heran, in welchem das Bundesarbeitsgericht im Juni 2010 eine fristlose Kündigung einer wegen einer „Bagatell-Tat“ unter Berücksichtigung ihrer langen Betriebszugehörigkeit aufgehoben hatte.
Danach komme bei einer langjährigen Beschäftigungszeit im Rahmen der Interessenabwägung zwar eine wichtige Bedeutung zu.
Sofern der dringende Verdacht den originären Kernbereich der Tätigkeit des Arbeitnehmers betreffe, sei die lange Betriebszugehörigkeit aber nicht mehr unbedingt ausschlaggebend.
Mobbing
Was bedeutet eigentlich Mobbing und wann kann man überhaupt von Mobbing sprechen? |
für die Opfer und für den Betrieb? |
Strafe stellt. Auch gibt es kein „Anti-Mobbing-Gesetz“. |




